Container richtig befüllen!
All unsere Abfallcontainer dürfen nur bis zur oberen Ladekante befüllt werden. Dabei muss der Abfall seitlich, vorne und hinten flach abschließen und darf aber zur Mitte hin gehäuft werden. Zudem darf der jeweilige Container nur die erlaubten Abfälle enthalten, für die er gebucht wurde. Anderenfalls kommt es zu einer Kostennachberechnung. Bei unerlaubtem Durchmischen von Abfälle werden zusätzliche kostenpflichtige Strafgebühren fällig.
Sicherer Stand und Zugang frei halten!
Unsere Container müssen auf einem geraden und festen Untergrund stehen, sodass diese befüllt nicht umstürzen oder einsinken können. Zudem brauchen unsere Fahrzeuge ein ausreichendes Rangierfeld, da die Container nur von hinten abgesetzt werden können. Beim An- und Abtransport des Containers muss der Stellplatz zugänglich und unverstellt (frei) sein. Anderenfalls kommen auf Sie 120 € für eine zweite Anfahrt dazu. Für Schäden während der Mietdauer, ob am Container selbst oder durch Durchmischungen mit Fremdabfällen muss der Kunde aufkommen.
Stellfläche für den Container!
Bevor Sie sich für einen Container entscheiden und bestellen, entscheiden und überlegen Sie bitte, wo Sie diesen Container dann zur Stelldauer abstellen möchten. Wenn dieser auf einem privaten Grundstück steht, müssen Sie nichts weiter beachten, außer dass unser Containerfahrzeug ausreichend Platz für den An- und Abtransport (Durch- und Einfahrten benötigen eine Breite von 3 Metern und eine Höhe von 3,50) benötigt. Wenn Sie Ihren Container auf öffentlichen Straßenflächen, also auf dem Gehweg, einem Parkplatz oder am Straßenrand, aufstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Je nach Größe Ihrer Ortschaft oder Stadt ist dafür das jeweilige Ordnungsamt zuständig.
Unter Gewerbeabfall sind solche Abfälle aus Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Handel und öffentlichen Einrichtungen zu verstehen, die den Abfällen aus privaten Haushalten nach Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.